Vermittlungsbedingungen Adivera Ventures.
1Geltungsbereich
Diese Vermittlungsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Interessentinnen und Interessenten (nachfolgend «Interessenten») und der Adivera AG, Dufourstrasse 49, 8008 Zürich (nachfolgend «Adivera»), im Zusammenhang mit den unter der Bezeichnung «Adivera Ventures» auf adivera.ventures vorgestellten Gelegenheiten (nachfolgend «Opportunities»). Adivera Ventures ist ein Geschäftsbereich der Adivera AG und keine eigene Rechtsperson.
Die Vermittlungsbedingungen gelten für jede Kontaktaufnahme zu einer Opportunity, für den Bezug von Unterlagen sowie für jede Kontaktvermittlung durch Adivera. Sie gelten ergänzend zu einer allfälligen Vertraulichkeits- und Umgehungsschutzvereinbarung (Ziff. 5); bei Widersprüchen geht die individuell unterzeichnete Vereinbarung vor. Für Leistungen des Geschäftsbereichs Adivera Software gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Adivera AG.
2Begriffe
Opportunity: eine von Adivera unter einer Referenz (AV-JJJJ-NNN) vorgestellte Gelegenheit zum Erwerb eines Vermögenswertes, zur Beteiligung an einem Unternehmen oder zum Engagement in einem Sponsoring- oder Förderungsverhältnis.
Auftraggeber: die Partei, die Adivera oder einen Partner mit dem Nachweis von Interessenten beauftragt hat, in der Regel die Verkäufer- oder Eigentümerseite.
Partner: ein Dritter, der eine Opportunity im Auftrag des Auftraggebers betreut, namentlich ein Makler, Broker oder Berater mit der am Ort des Objekts erforderlichen Bewilligung.
Exposé: die vollständigen Unterlagen zu einer Opportunity, die über die auf adivera.ventures öffentlich zugänglichen Angaben hinausgehen.
3Rolle von Adivera
3.1 Adivera ist Nachweismäklerin im Sinne von Art. 412 Abs. 1 OR. Sie weist Gelegenheiten nach und stellt den Kontakt zwischen Interessenten und dem Auftraggeber oder dessen Partner her. Adivera führt keine Verhandlungen, vertritt keine Partei, gibt keine Zusicherungen ab und wirkt am Abschluss des Hauptvertrags nicht mit.
3.2 Wo für die Vermittlung eines Objekts eine behördliche Bewilligung erforderlich ist, wird das Mandat vom bewilligten Partner betreut; Adivera stellt den Kontakt her.
3.3 Adivera erbringt keine Anlageberatung, keine Rechts-, Steuer- oder Vermögensberatung und keine Finanzdienstleistung im Sinne des Finanzdienstleistungsgesetzes. Die Vorstellung einer Opportunity ist weder eine Empfehlung noch eine Aussage zur Eignung für einen bestimmten Interessenten. Interessenten prüfen jede Opportunity eigenverantwortlich und ziehen ihre eigenen Berater bei.
3.4 Die Vorstellung einer Opportunity ist keine Offerte und kein öffentliches Angebot. Ein Vertrag über eine Opportunity kommt ausschliesslich zwischen dem Interessenten und dem Auftraggeber zustande. Adivera wird nicht Partei dieses Vertrags.
4Qualifikation der Interessenten
4.1 Das Angebot von Adivera Ventures richtet sich an professionelle Gegenparteien: Family Offices, Vermögensverwalter, Unternehmen sowie natürliche Personen mit nachgewiesenem Vermögen. Bei einzelnen Opportunities, namentlich in den Bereichen Kunst und Sammlerstücke, können auch Privatpersonen als Interessenten zugelassen werden, sofern sie ein ausreichendes Vermögen nachweisen.
4.2 Als ausreichend gilt ein Vermögen, das die Voraussetzungen einer vermögenden Privatkundin oder eines vermögenden Privatkunden im Sinne von Art. 5 Abs. 2 des Finanzdienstleistungsgesetzes erfüllt, oder ein im Verhältnis zur Opportunity offensichtlich ausreichendes Vermögen.
4.3 Der Zugang zu Adivera Ventures erfolgt in der Regel auf Empfehlung. Vor der Herausgabe eines Exposés bestätigen Interessenten ihre Identität, ihre Qualifikation nach Ziff. 4.1 und 4.2 sowie den Empfehlungsweg in einer Selbstdeklaration. Bei Opportunities in den Bereichen Immobilien, Yachten und Beteiligungen kann Adivera zusätzlich einen Nachweis ausreichender Mittel verlangen; dieser kann durch die Bank oder den Berater des Interessenten in einer Form seiner Wahl erbracht werden. Institutionelle Interessenten legitimieren sich durch Firmenangaben und einen Handelsregisterauszug.
4.4 Adivera ist frei, Interessenten ohne Angabe von Gründen nicht zuzulassen.
5Vertraulichkeit
5.1 Alle über die öffentlich zugänglichen Angaben hinausgehenden Informationen zu einer Opportunity, insbesondere Exposés, Identität des Auftraggebers, Lage, Kennzahlen und Unterlagen, sind vertraulich. Sie werden erst nach Unterzeichnung einer mandatsspezifischen Vertraulichkeits- und Umgehungsschutzvereinbarung (Non-Circumvention and Non-Disclosure Agreement, «NCNDA») herausgegeben.
5.2 Interessenten verwenden vertrauliche Informationen ausschliesslich zur Prüfung der betreffenden Opportunity und geben sie nur an ihre zur Vertraulichkeit verpflichteten Berater weiter. Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Ende des Interesses hinaus fort.
6Umgehungsverbot
6.1 Interessenten verpflichten sich, während 24 Monaten ab dem Nachweis einer Opportunity durch Adivera weder direkt noch indirekt, weder selbst noch über Dritte, mit dem Auftraggeber, dem Partner oder deren Vertretern über die betreffende Opportunity ohne Einbezug von Adivera zu verhandeln oder abzuschliessen.
6.2 Kommt innerhalb dieser Frist ein Vertrag über die Opportunity zwischen dem Interessenten oder einer ihm nahestehenden Person und dem Auftraggeber zustande, gilt der Abschluss als auf den Nachweis von Adivera zurückgehend. Die Einzelheiten, insbesondere die Folgen eines Verstosses, regelt die NCNDA.
7Vergütung
7.1 Die Provision für den Nachweis wird im Regelfall vom Auftraggeber geschuldet. Interessenten schulden Adivera für die Vorstellung einer Opportunity, die Herausgabe eines Exposés und die Kontaktvermittlung keine Vergütung, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
7.2 Erteilt ein Interessent Adivera ein eigenes Mandat, etwa zur Suche nach einer bestimmten Gelegenheit, werden Umfang und Vergütung in einer separaten Vereinbarung geregelt.
8Keine Kundengelder
Adivera nimmt keine Kundengelder entgegen, führt keine Treuhandkonten und leitet keine Zahlungen weiter. Zahlungen im Zusammenhang mit einer Opportunity, namentlich Anzahlungen, Reservationsbeträge und Kaufpreise, erfolgen ausschliesslich direkt zwischen den Parteien oder über die von ihnen bestimmten Dritten wie Notar, Bank oder Escrow-Agent.
9Angaben zu Opportunities
9.1 Die Angaben zu einer Opportunity stammen vom Auftraggeber oder vom Partner. Adivera gibt sie nach bestem Wissen weiter, prüft sie jedoch nicht und übernimmt keine Gewähr für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Massgebend sind ausschliesslich die vom Auftraggeber im Hauptvertrag zugesicherten Eigenschaften.
9.2 Alle Angaben, insbesondere Preise, Kennzahlen und Verfügbarkeit, können sich ohne Ankündigung ändern. Der Auftraggeber bleibt frei, eine Opportunity jederzeit zurückzuziehen oder anderweitig zu vergeben; Zwischenverkauf und Irrtum bleiben vorbehalten.
9.3 Adivera ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Opportunity weiterhin vorzustellen oder einen bestimmten Interessenten einem Auftraggeber zu benennen.
10Haftung
10.1 Adivera haftet für Schäden aus der Verletzung dieser Vermittlungsbedingungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für Hilfspersonen sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, entgangene Investitionschancen und Ansprüche Dritter, wird im Rahmen des rechtlich Zulässigen ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
10.2 Adivera haftet nicht für Handlungen, Unterlassungen und Angaben des Auftraggebers, des Partners oder anderer Dritter sowie nicht für das Zustandekommen, den Inhalt oder die Erfüllung eines Hauptvertrags.
11Datenschutz
Adivera bearbeitet Personendaten von Interessenten nach der Datenschutzerklärung der Adivera AG, abrufbar auf adivera.ventures. Sie regelt insbesondere die Bearbeitung von Qualifikationsnachweisen und die Weitergabe von Interessentendaten an Auftraggeber und Partner.
12Änderungen
Adivera kann diese Vermittlungsbedingungen jederzeit ändern. Es gilt die auf adivera.ventures publizierte Fassung im Zeitpunkt der Kontaktaufnahme zu einer Opportunity. Für bereits unterzeichnete NCNDA gilt die darin bezeichnete Fassung.
13Teilungültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermittlungsbedingungen ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck möglichst nahekommt.
14Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sprachfassungen
14.1 Diese Vermittlungsbedingungen und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Interessenten und Adivera unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Adivera hat das Recht, Interessenten an deren Sitz oder Wohnsitz zu belangen.
14.2 Rechtsverbindlich ist die deutsche Fassung. Die englische, französische und italienische Fassung dienen der Information; bei Abweichungen geht die deutsche Fassung vor.